Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 21. Juli 20261. Anwendungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag und jeden Werkvertrag zwischen DCM Construction, mit Gesellschaftssitz in Rue de l'Espérance 255, 4000 Liège, Belgien (ZDU/MwSt. BE 1037.302.162), nachstehend „der Unternehmer“, und deren Kunden. Sie haben Vorrang vor den Bedingungen des Kunden, sofern der Unternehmer keiner ausdrücklichen schriftlichen Abweichung zugestimmt hat. Mit dem Abschluss eines Vertrags werden die vorliegenden Bedingungen angenommen.
2. Kostenvoranschläge und Angebote
Kostenvoranschläge sind kostenlos und werden nach einer Ortsbesichtigung erstellt. Sofern nicht anders angegeben, sind sie ab dem Ausstellungsdatum 30 Tage gültig. Nach Ablauf dieser Frist behält sich der Unternehmer das Recht vor, sein Angebot anzupassen. Der Kostenvoranschlag ist für den Unternehmer erst nach schriftlicher Annahme durch beide Parteien verbindlich. Jede Änderung und jede während der Bauausführung gewünschte Zusatzleistung ist Gegenstand eines Nachtrags oder einer schriftlichen Vereinbarung.
3. Preise und MwSt.
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise ohne MwSt. (exkl. MwSt.). Die anwendbare MwSt. wird zum geltenden Satz hinzugerechnet: in der Regel 21 %, oder 6 % für Renovierungsarbeiten an Privatwohnungen, die älter als 10 Jahre sind, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für diesen ermäßigten Satz erfüllt sind. Der Kunde ist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich, die er für die Anwendung des ermäßigten Satzes macht.
4. Anzahlungen
Bei Auftragserteilung kann eine Anzahlung verlangt werden; je nach Baufortschritt können Zwischenanzahlungen vorgesehen werden, wie im Kostenvoranschlag angegeben. Die Arbeiten beginnen erst nach Zahlung der vereinbarten Anzahlung.
5. Ausführungsfristen
Die Ausführungsfristen werden unverbindlich und nach bestem Wissen angegeben. Sie verlängern sich von Rechts wegen bei Schlechtwetter, höherer Gewalt, verspäteter Materiallieferung, vom Kunden gewünschten Änderungen oder bei jedem anderen Ereignis, auf das der Unternehmer keinen Einfluss hat. Eine Überschreitung einer unverbindlichen Frist kann weder zur Vertragsauflösung noch zu einer Entschädigung führen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
6. Pflichten des Kunden
- den freien Zugang zur Baustelle sowie, sofern nichts anderes vereinbart wurde, den Zugang zu Wasser und Strom sicherstellen;
- vor Beginn der Arbeiten die erforderlichen Genehmigungen einholen (Städtebaugenehmigung, Straßennutzungsgenehmigungen, Zustimmung der Miteigentümergemeinschaft usw.);
- alle bekannten Gegebenheiten des Grundstücks schriftlich mitteilen (Leitungen, Kabel, Gemeinschaftsmauern, Dienstbarkeiten);
- die Rechnungen zu den vereinbarten Fälligkeiten bezahlen.
7. Abnahme der Arbeiten
Nach Fertigstellung der Arbeiten nehmen die Parteien die Abnahme vor, gegebenenfalls gemeinsam vor Ort. Die Abnahme deckt die sichtbaren Mängel ab: Diese sind spätestens bei der Abnahme anzuzeigen oder, wenn keine förmliche Abnahme stattfindet, schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Beendigung der Arbeiten. Werden innerhalb dieser Frist keine Vorbehalte geäußert, gelten die Arbeiten als angenommen. Die vorbehaltlose Bezugnahme oder Nutzung des Bauwerks gilt als stillschweigende Abnahme.
8. Garantien
Der Unternehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Garantien, einschließlich der zehnjährigen Haftung gemäß den Artikeln 1792 und 2270 des alten belgischen Zivilgesetzbuches für schwerwiegende Mängel, die die Festigkeit oder Standsicherheit des Bauwerks beeinträchtigen, und zwar während zehn Jahren ab der Abnahme. Geringfügige verborgene Mängel, die nicht von der zehnjährigen Haftung erfasst werden, sind innerhalb einer angemessenen Frist nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen; jede darauf gestützte Klage ist innerhalb einer zweckdienlichen Frist nach der Anzeige zu erheben. Die sichtbaren Mängel sind gemäß Artikel 7 durch die Abnahme gedeckt.
9. Zahlung und Zahlungsverzug
Sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist, sind die Rechnungen innerhalb von 15 Tagen ab Ausstellungsdatum am Sitz des Unternehmers zahlbar. Zwischen Unternehmen (B2B) führt jeder Zahlungsverzug von Rechts wegen und ohne Mahnung zu Verzugszinsen zu dem im Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vorgesehenen Satz sowie zu der in diesem Gesetz vorgesehenen pauschalen Beitreibungsentschädigung. Gegenüber Verbrauchern werden Zinsen und Entschädigungen bei Verzug innerhalb der Grenzen des Wirtschaftsgesetzbuches und nach Versand der vorgeschriebenen Mahnungen angewandt.
10. Verbraucher · Mediation und Schlichtung
Der Verbraucherkunde kann im Streitfall kostenlos oder zu geringen Kosten die außergerichtliche Streitbeilegung in Anspruch nehmen:
- den Verbrauchermediationsdienst (Service de Médiation pour le Consommateur), North Gate II, Boulevard du Roi Albert II 8, 1000 Brüssel ·mediationconsommateur.be;
- die Schlichtungskommission Bauwesen (Commission de Conciliation Construction), zuständig für technische Streitigkeiten zwischen Verbraucher-Bauherren und Unternehmern.
11. Widerrufsrecht (außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge)
Wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen mit einem Verbraucher geschlossen, so verfügt dieser gemäß Buch VI des Wirtschaftsgesetzbuches über ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss, ohne Angabe von Gründen und ohne Strafzahlung. Dieses Recht gilt nicht in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen, insbesondere wenn die Arbeiten mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und unter dessen Anerkennung des Verlusts seines Widerrufsrechts vollständig ausgeführt wurden, oder bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Verlangt der Verbraucher, dass die Arbeiten während der Widerrufsfrist beginnen, so hat er dies ausdrücklich zu beantragen und bleibt im Fall eines Widerrufs zur Zahlung der bereits erbrachten Leistungen verpflichtet.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Jeder mit dem Unternehmer geschlossene Vertrag unterliegt belgischem Recht. Für alle Streitigkeiten sind die Gerichte des Gerichtsbezirks Lüttich zuständig, unbeschadet der zwingenden Zuständigkeitsregeln, die für Verbraucher gelten.